Kostenübernahme & Krankenkassen

Für die Inanspruchnahme einer physiotherapeutischen Behandlung benötigen Sie von Ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung für Physiotherapie. Diese Verordnung legen Sie bitte Ihrer Krankenkasse vor Beginn der Behandlung zur Bewilligung vor und bringen Sie zu Ihrem 1. Termin mit. Auf Wunsch übernehmen auch wir das für Sie!

Vereinbaren Sie persönlich, telefonisch unter 0699 / 120 90 310 oder per E-mail an praxis@sentio-tirol.at einen Termin mit uns.

Terminabsagen oder Verschiebungen sollten mindestens einen Tag vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass nicht zeitgerechte Absagen bzw. unentschuldigte Termine verrechnet werden müssen.

Da die Praxis keine Direktverrechnung mit den Kassen durchführt, erhalten Sie nach der letzten Behandlung eine Honorarnote. Nach Bezahlung des Rechnungsbetrages (Bar oder durch Überweisung) kann die Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse zur Kostenerstattung eingereicht werden. Die Höhe des Selbstbehalts hängt von dem Erstattungsbetrag Ihrer Krankenkasse ab. Sollten Sie eine Zusatzversicherung haben, können Sie die Kostenübernahme des Selbstbehalts dort beantragen.